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Wirtschaft

            ten bzw. einer GmbH & Co. KG zur Ver-  zugestimmt haben als abgelehnt. Für   der Gesetzgeber mit der Einführung des
            meidung eigener Haftung verpflichtet,   die jeweilige Zustimmung einer Gruppe   außergerichtlichen Restrukturierungs-
            einen Insolvenzantrag zu stellen.      ist es erforderlich, dass innerhalb der   verfahrens  durch  das StaRuG  zum  01.
            Bei einem Insolvenzantrag in Eigenver-  abstimmenden Gruppe mehr Gläubiger   Januar 2021 gegangen.
            waltung bleibt der bisherige Geschäfts-  dem Plan zugestimmt als abgelehnt ha-  In der Praxis lässt sich derzeit aufgrund
            leiter weiterhin verantwortlich und wird   ben und diese Gläubiger auch über die   der Sondereffekte der Corona-Pandemie
            von einem sog. Sachwalter überwacht.   Mehrheit der zur Insolvenztabelle fest-  auch (noch) eine erhöhte Bereitschaft
            Regelmäßig  wird dem Geschäftsleiter   gestellten Forderungen innerhalb der   der Gläubiger zu Sanierungsmaßnahmen
            ein in Insolvenzsachen erfahrener Drit-  Gruppe verfügen. Sind diese Vorausset-  feststellen, da die Gläubiger offenbar von
            ter als weiterer Geschäftsführer oder   zungen erfüllt, bestätigt das zuständige   der Hoffnung getragen werden, so jeden-
            Generalbevollmächtigter an die Seite   Insolvenzgericht  durch Beschluss das   falls noch Teile ihrer Forderungen erfüllt
            gestellt,  dessen  Aufgabe  im  Wesent-  Zustandekommen des Insolvenzplans.   zu bekommen, anstatt im Fall eines ge-
            lichen darin besteht, einen Insolvenz-  Sobald die in dem Plan geregelten Vo-  richtlichen Insolvenzverfahrens ohne In-
            plan zu erarbeiten, auf dessen Grund-  raussetzungen zur Aufhebung des In-   solvenzplan gänzlich auszufallen.
            lage das schuldnerische Unternehmen    solvenzverfahrens  durch  das schuld-  Wer jedoch die Krise als Chance nutzen
            saniert werden soll. Im Gegensatz zum   nerische Unternehmen erfüllt wurden,   möchte, sollte bei ersten Krisenanzei-
            außergerichtlichen Sanierungsversuch   insbesondere die angebotene Planquote   chen unverzüglich agieren.
            wird dieses Verfahren nach den Vor-    an  die Gläubiger  zur Auszahlung  ge-
            schriften der Insolvenzordnung abge-   langt ist, hebt das Insolvenzgericht das   Tipp:
            wickelt. In dem sog. gestaltenden Teil   Insolvenzverfahren auf und das sanierte   Mit der sog. Überbrückungshilfe III
            des Insolvenzplans werden die einzel-  Unternehmen nimmt wieder uneinge-      Plus hat die Bundesregierung die Un-
            nen Sanierungsmaßnahmen geregelt.      schränkt am Markt teil.                terstützung der von der Corona-Pan-
            Diese  bestehen  regelmäßig  in  Teilver-                                     demie betroffenen Unternehmen für
            zichten der Gläubiger und Vereinbarung   4. Zusammenfassung                   die Monate Juli bis September 2021
            einer Befriedigungsquote bezogen auf   Die Entwicklungen der letzten Jahre ha-  verlängert. In Ergänzung zu den bis-
            die Altverbindlichkeiten, Anpassungen   ben gezeigt, dass die Krise eines Unter-  herigen Überbrückungshilfen und
            von langfristigen Vertragsverhältnissen,   nehmens vielfältige Chancen zu dessen   Fördermaßnahmen des Bundes wer-
            Personalabbaumaßnahmen, Änderun-       Sanierung eröffnet und nicht zwangs-   den nunmehr auch Anwalts- und Ge-
            gen auf der Gesellschafterebene, Um-   läufig in einem gerichtlichen Insolvenz-  richtskosten von bis zu 20.000  EUR
            wandlung  von  Fremd-  in  Eigenkapital,   verfahrens mit Abwicklung des Betrie-  pro Monat für die insolvenzabwen-
            um nur einige Beispiele zu nennen. Der   bes münden muss. Dazu haben auch     dende Restrukturierung von Unter-
            Erfolg eines Insolvenzplans setzt jedoch   die gesetzgeberischen Maßnahmen der   nehmen  in  einer  drohenden  Zah-
            in jedem Fall voraus, dass das schuld-  vergangenen Jahre, insbesondere die   lungsunfähigkeit ersetzt. Zu beachten
            nerische Unternehmen sanierungsfähig   Stärkung der Insolvenz in Eigenverwal-  ist insoweit, dass eine Antragstellung
            und -würdig ist. sowie dass bei der Ab-  tung zur Sanierung mithilfe eines Insol-  für die Überbrückungshilfe III Plus
            stimmung über den Plan die erforderli-  venzplans, erheblich beigetragen. Einen   bis spätestens zum 31. Oktober 2021
            chen Mehrheiten erreicht werden. Dabei   weiteren Schritt in diese Richtung ist   möglich ist.
            besteht die „Kunst“ des Verfahrens da-
            rin, die Gläubigergruppen so zu bilden,
            dass der Plan die erforderliche Mehrheit
            bekommt. Denn der Plan gilt als ange-
            nommen, wenn mehr Gruppen dem Plan

























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