Page 7 - KABINETT-2020-01
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Wirtschaft






















                       Aktuelle Informationen
                            aus der Kanzlei




                                                                                                     Rechtsanwalt Markus Lehmkühler












                                                                      Zum Autor:
                                                                      Patric Schmidt-Gellings ist Steuerbera-
                                                                      ter in der Kanzlei Lehmkühler Rechts-

                                                                      anwälte Steuerberater.
                                                                      Er berät Gesellschaften, Freiberufler,

                                                                      Einzelunternehmen und Privatperso-
                                                                      nen in steuerlichen/steuerstrafrechtli-
                                                                      chen und betriebswirtschaftlichen An-
                                                                      gelegenheiten.








                                                                      Steuerberater Patric Schmidt-Gellings
                                                                      Fotos ©  Silke Steinraths

             Die Grundsteuerreform – Fluch oder Segen?




            In Gesprächen mit Immobilienbesitzern stellen wir immer wieder fest, dass man sich mit dem (leidi-
            gen) Thema zwar beschäftigt hat, aber nicht genau weiß, was sich aus den Steuerbescheiden ergibt.

            1. Worum geht es überhaupt?

            Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen grundsteuerlichen Bewertungen für verfassungswidrig
            erklärt. Gleichartige Grundstücke wurden unterschiedlich behandelt und das verstößt gegen das Gebot der Gleich-
            behandlung, welches im Grundgesetz verankert ist. Bis zum 31.12.2019 musste eine Neuregelung geschaffen werden
            und bis zum 31.12.2024 kann die Grundsteuer in der bisherigen Form weiter erhoben werden. Ab dem 01.01.2025 wird


                                                                                                                Kabinett  |  5
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